Änderungen an den Plänen von Hamburg und Schleswig-Holstein

08.12.2015

Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat in ihrer heutigen (08. Dezember 2015) Sitzung einen Änderungsantrag zur Neustrukturierung der HSH-Nordbank beschlossen. Dieser ist inhaltlich mit der CDU-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft abgestimmt, die heute einen nahezu gleichlautenden Änderungsantrag eingebracht hat:

„Der von Finanzministerin Monika Heinold ausgehandelte Weg ist nicht alternativlos. Auch bleiben die Landesregierungen jeden Nachweis schuldig, dass es der günstigste Weg für die Steuerzahler ist. Gemeinsam mit unseren Hamburger Kollegen zeigen wir auf, wie es besser geht. In der vorgelegten Form können wir dem Staatsvertrag nicht zustimmen“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, dazu in Kiel. 

Die Union sei bereit, das vorgesehene Gesamtkonstrukt mitzutragen. Allerdings seien die eingeplanten Summen zu hoch angesetzt. Auch wollten die Landesregierungen nahezu jede Kontrolle über die weiteren Prozesse an die Bank abgeben.   

„Wir bleiben dabei: Einen Blankoscheck darf es nicht geben. So lange wir den Wert der Ramschpapiere nicht kennen, setzen wir die Ermächtigung deshalb niedriger an“, so Günther. 

Der CDU-Antrag sieht vor, die Kreditermächtigungen für die „hsh portfoliomanagement AöR“ auf 3,1 Milliarden Euro zu begrenzen. Darüber hinaus werde der maximale Kreditrahmen für die „HSH Finanzfonds AöR“ auf 7,5 Milliarden Euro abgesenkt. 

„Diese Summen reichen zur Risikoabdeckung für jedes uns von der Landesregierung vorgestellte Szenario völlig aus. Es ist nicht einzusehen, weshalb der maximale Kreditrahmen höher angesetzt wird“, erklärte CDU-Finanzexperte Tobias Koch. 

Für die Union in Schleswig-Holstein und Hamburg sei darüber hinaus entscheidend, dass im Zuge der Übernahme und Abwicklung notleidender Schiffskredite durch die „hsh portfoliomanagement AöR“ auch die Auswirkungen auf die maritime Wirtschaft und die Sparkassenlandschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein berücksichtigt werden. 

„Unterscheiden tun wir uns von den Kollegen in Hamburg nur in einem Punkt: Die Landesregierung in Schleswig-Holstein muss im Zuge des Verkaufsverfahrens sicherstellen, dass die Interessen des Standortes Kiel, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt von Arbeitsplätzen, bestmöglich gewahrt werden“, so Koch. 

Link zum Änderungsantrag:
http://www.cdu.ltsh.de/media/zusatz-antrag-hsh-nordbank.pdf