CDU-Fraktion fordert 480 zusätzliche Lehrkräfte sowie 100 Polizeianwärter

13.10.2015

Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich in der bundesweiten Debatte für die Einrichtung von Transitzonen aus, fordert zusätzliche Lehrkräfte und Polizisten und unterbreitet Vorschläge, wie der zusätzliche Personalbedarf in diesem Bereich möglichst schnell gedeckt werden kann. Einen entsprechenden Beschluss (siehe Link) fasste die Fraktion in ihrer heutigen (13. Oktober 2015) Sitzung:

„Es muss alles getan werden, um die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder, unsere Kommunen und Schulen zu entlasten“, sagte CDU-Fraktionschef Daniel Günther heute in Kiel. In Transitzonen könne bereits vor der Verteilung der Flüchtlinge und Asylbewerber auf die Bundesländer geprüft werden, ob ein Asylantrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet sei. Solche Antragsteller würden dann gar nicht erst auf Länder und Kommunen verteilt, sondern direkt aus den Transitzonen in ihre Heimatländer zurück geschickt.

Insgesamt müsste angesichts der knappen Ressourcen Menschen mit Bleiberechtsperspektive bei allen integrativen Maßnahmen Vorrang eingeräumt werden. „Es nützt doch nichts: Die Leistungsfähigkeit und die Kapazitäten sind einfach zu begrenzt, um allen Flüchtlingen in allen Belangen gerecht zu werden. Die Landesregierung muss daraus endlich die nötigen Konsequenzen ziehen und Prioritäten setzen“, forderte Günther.

Der CDU-Fraktionschef betonte, dass bereits angesichts der derzeitigen Zahl an Flüchtlingen im Bereich der Lehrkräfte und der Polizei die von der Landesregierung bewilligten zusätzlichen Stellen nicht ausreichten. Deshalb fordere seine Fraktion weitere 480 Lehrkräfte und 100 zusätzliche Polizeianwärter ab Februar 2016.

„Ohne die zusätzlichen Lehrkräfte wird der Bedarf an Lehrern für Deutsch als Zweitsprache zu weiterem Unterrichtsausfall führen. Das darf die Landesregierung nicht zulassen. Und angesichts der Dauerbelastung für die Polizei muss auch dort für mehr Personal gesorgt werden“, so Günther.

Eine weitere Forderung seiner Fraktion sei im Hinblick auf die offensichtliche Überforderung der staatlichen Institutionen, die Schaffung von Anreizen für private Investoren und private Trägereinrichtungen im Bereich der Flüchtlingshilfe.

„Hoheitliche Aufgaben müssen selbstverständlich in der Verantwortung staatlicher Institutionen bleiben. Derzeit sind viele Polizei- und Verwaltungskräfte allerdings mit Aufgaben betraut, die private Dienstleister ebenso gut wahrnehmen könnten. Sie werden dadurch von ihren hoheitlichen Aufgaben abgehalten“, so Günther.