Die Entscheidung der Bundeskanzlerin war richtig

28.04.2016

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther, hat in der heutigen (28. April 2016) Landtagsdebatte zum Fall Böhmermann erneut bekräftigt, dass die Bundeskanzlerin die richtige Entscheidung getroffen habe, indem sie der Justiz die juristische Bewertung überlassen habe.

Günther verwies in seine Rede auf den ähnlichen Fall der früheren Schweizer Bundespräsidenten, die sich - wie jetzt der türkische Staatschef Erdogan - auf den Paragrafen 103 StGB berufen hatte. Die Bundeskanzlerin dürfe keine Unterschiede machen, mahnte Günther. „Bei der Schweizer Bundespräsidentin entschied die Bundesregierung, die Ermittlungen zuzulassen, und jetzt bei Herrn Erdogan soll die Bundeskanzlerin genau das Gleiche verweigern? Eine solche Entscheidung kann doch nicht auf der Basis getroffen werden, ob einem die Person genehm ist oder nicht“, betonte Günther. Darum habe er kein Verständnis für die SPD-Minister, die im Bundeskabinett gegen die Entscheidung gestimmt haben.

Jeder habe in Deutschland das Recht, seine Persönlichkeitsrechte gegen satirische Beleidigungen zu verteidigen. „Ich kenne kaum einen SPD-Vorsitzenden, der nicht gegen Journalisten vor Gericht gezogen ist, weil ihn Presseberichte gestört haben“, unterstrich Günther in seiner Rede.

Zugleich betonte der CDU-Fraktionschef, dass eine Abschaffung des Paragrafen im Jahr 2018, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat, richtig sei. „Die Bundeskanzlerin hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Darum finde ich es richtig, dass das laufende Verfahren unter dem bislang geltenden Recht abgeschlossen wird und nicht der Eindruck entsteht, dass Gesetze geändert werden, um Entscheidungen der Justiz auszuhebeln“, so Günther.

In diesem Zusammenhang warnte er davor, in einen Überbietungswettbewerb einzutreten. „Keiner von Ihnen ist bislang auf die Idee gekommen, das Gesetz zu ändern. Dabei hätten Sie in den vergangenen Jahren dafür ausreichend die Gelegenheit gehabt“, sagte Günther in Richtung Antragsteller.