Für eine Entscheidung müssen wir die Risiken für den Landeshaushalt kennen

19.11.2015

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat in der Debatte über die Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zur HSH Nordbank die Forderung seiner Fraktion untermauert, die notwendigen Beschlüsse dann zu treffen, wenn die notwendigen Grundlagen geschaffen sind: „Die CDU-Fraktion trägt diejenigen Beschlüsse mit, die bis zum Ende des Jahres getroffen werden können und müssen. Dazu gehört die Aufspaltung der Bank ebenso, wie die Reduzierung der Garantieprovisionen. Die endgültige Entscheidung, welches der drei möglichen Modelle für den schleswig-holsteinischen Steuerzahler am günstigsten ist, kann ohne eine Bewertung der Altlasten jedoch nicht getroffen werden. Seit gestern wissen wir, dass sie erst bis Ende März getroffen werden muss. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, für eine Vorlage der entsprechenden Gutachten bis Mitte März zu sorgen“, erklärte Günther in Kiel. Ohne diese Zahlen könnten die Kosten für die schleswig-holsteinischen Steuerzahler nicht seriös berechnet und diese deshalb nicht abgewogen werden.

Im Hinblick auf von der Finanzministerin vorgetragene Zitate von CDU-Amtsträgern betonte der Fraktionsvorsitzende seinen Verzicht auf eine Auswahl der „spannenden Zitatesammlung der früheren Abgeordneten Monika Heinold. Ihre damaligen Aussagen haben mit Ihren heutigen Entscheidungen nicht mehr viel gemeinsam“, sagte er an die Ministerin gerichtet.

Günther stellte viel mehr die politische Verantwortung aller Parteien, die seit der Gründung der Bank in Schleswig-Holstein Regierungsverantwortung getragen hätten, heraus. Er stellte sich ausdrücklich hinter die Aussagen Heinolds zur Verantwortungslosigkeit der handelnden Vorstände der HSH-Nordbank. „Ich werde wütend, wenn ich sehe, was mit den nun fälligen Steuergeldern für die HSH Nordbank alles besseres für unser Land getan werden könnte. Um so wichtiger ist es, dass wir als Parlament alles tun, um diese Summe so gering wie irgend möglich zu halten“, so Günther. Der CDU-Fraktionsvorsitzende stellte klar, dass die Beteiligung des Landes an einer Bank sich insgesamt als falsch heraus gestellt habe.

„Das geltende Recht lässt die für parlamentarische Beratungen und Entscheidungen notwendige Information und Transparenz überhaupt nicht zu. Deshalb sind auch die Beschlüsse nicht vermittelbar. Bankenbeteiligung ist darum keine Aufgabe der Politik“, so Günther. Für die CDU gehe es nur noch um den Weg zum endgültigen Ausstieg aus der Bank. „Wenn überhaupt hat Hamburg Interesse an einem dauerhaften Fortbestand der Bank. Für Schleswig-Holstein gibt es keinen Grund einer weiteren Bankenbeteiligung. Und unsere Verantwortung sind die Interessen der Steuerzahler in Schleswig-Holstein“, so Günther.