Das Hochschulgesetz darf so nicht verabschiedet werden!

17.12.2015

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther, hat die Regierungsfraktionen aufgefordert, auf eine heutige (17. Dezember 2015) Verabschiedung zu verzichten und stattdessen einer dritten Lesung zuzustimmen.

„Es gibt keinen einzigen sachlichen Grund, dieses Gesetz heute zu beschließen. Sie schaden und blamieren vielmehr den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein, wenn Sie es heute verabschieden“, betonte Günther in seiner Landtagsrede und verwies darauf, dass auch der Wissenschaftliche Dienst in einer ersten Einschätzung sogar verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet habe. 

Die Änderungen der Regierungsfraktionen würden tief in die Hochschulautonomie eingreifen und zudem die Forschungsfreiheit gefährden. Wieder einmal würden die Hochschulen von der rot-grün-blauen Regierungskoalition abgestraft. 

„Wie kann es sein, dass die beste Wissenschaftsministerin aller Zeiten für das schlechteste Hochschulgesetz verantwortlich ist, das dieses Land je gesehen?“ so Günther. Nur weil die Grünen in der Hochschulpolitik bislang zu kurz gekommen seien, haben sie freie Hand erhalten, um über Nacht einen völlig neuen Gesetzestext einzubringen. 

„Wurde das Gesetz überhaupt von den Fachleuten im Ministerium geprüft oder überhaupt gelesen? Herr Fischer, meine Erfahrung mit Ihnen in meiner Zeit als hochschulpolitischer Sprecher sagt mir: Dieser Unsinn hat nie Ihre Billigung gefunden“, erklärte Günther. 

Der CDU-Fraktionsvorsitzende kritisierte ebenso den viel zu kurzen Zeitvorlauf zwischen der Einbringung der Änderungsvorschläge, mit denen die Regierungsfraktionen kurz vor Toresschluss um die Ecke gekommen seien, und der heutigen zweiten Lesung. Im Schatten von Haushalt und HSH Nordbank versuche die Regierungskoalition, das Gesetz durch den Landtag zu bringen. „Hauptsache, die Öffentlichkeit merkt nicht, was für ein Mist hier eingebracht wird“, so Günther.