Die Gerichtsschelte der Grünen ist unangemessen

23.11.2016

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat das heutige (23. November 2016) Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Schutzstatus syrischer Flüchtlinge begrüßt und die Kritik der Grünen Fraktionsvorsitzenden Eka von Kalben daran zurückgewiesen:

„Entscheidend für die volle Anerkennung als Flüchtling ist und bleibt damit die Frage, ob ein Mensch zum Zeitpunkt seiner Flucht verfolgt wurde. Alles andere wäre auch nur schwer zu vermitteln gewesen“, so Günther.

Die Vorstellung der Grünen, wonach jeder, der Deutschland erreiche, Schutzstatus als Asylberechtigter erhalten und seine Familie nachziehen lassen können solle, nannte Günther weltfremd.

„Es ist selbstverständlich ein Unterschied, ob jemand vor seiner Flucht in seiner Heimat individuell verfolgt wurde, oder nicht. Deshalb steht diese Unterscheidung nicht nur im Gesetz, sondern sie wird auch angewandt.  Alles andere würde unsere Gesellschaft überfordern“, so Günther.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende wies darauf hin, dass auch diejenigen, denen in ihrer Heimat – beispielsweise aufgrund eines Bürgerkrieges – ein ernsthafter Schaden drohe, geschützt würden.

„Aber eben nur so lange, bis es in der Heimat wieder sicher ist. Daran arbeiten wir“, so Günther.