© Claudia Kunkel | CDU-Landtagsfraktion
Es gilt das gesprochene Wort!
Bis zum Anschreiben des Ministerpräsidenten vom 7. Oktober 2016 mochte es Ihnen der eine oder andere im Land ja noch abnehmen, dass es Ihnen um Familien und Kinder geht.
Seit diesem Datum wissen es alle schwarz auf weiß:
Es geht Ihnen ausschließlich um Wahlkampf – da sind Ihnen die Familien, die Kinder, die Kommunen, die Träger, die Erzieherinnen und Erzieher vollkommen schnurz. Die Wahl am 7. Mai steht im Mittelpunkt.
Ich habe mich gefragt, was Sie eigentlich gedacht haben, Herr Dr. Stegner, als Sie von diesem Brief erfahren haben. Da übernehmen Sie schon die gesamte Arbeit des Ministerpräsidenten, treffen alle politischen Entscheidungen, führen diese Regierung und sorgen für Mehrheiten im Parlament. Der Ministerpräsident muss nichts anderes tun, als Ihre Politik der Öffentlichkeit zu verkaufen, pastorale Reden halten und er bekommt es nicht mal hin einen Brief fehlerfrei zu formulieren, in dem die frohe Botschaft verkündet werden sollte.
Ich will diese ganzen Fehler gar nicht alle einzeln aufzählen. Von den sachlichen Fehlern, das versehentlich das SPD-Wahlprogramm und dann auch noch falsch – wie Frau Midyatli klargestellt hat – abgedruckt wurde und nicht die Beschlüsse der Landesregierung und die Ansprechpartner vergessen wurden und stattdessen die Telefonzentrale des Landes überlastet wurde.
Ich will auch gerne konstatieren, dass die SPD mitgeholfen hat, dieses Dilemma zu lösen, indem Simone Lange sich per Pressemitteilung selbst als Ansprechpartnerin für die Hilfe bei der Bearbeitung der Anträge angeboten hat, um die Telefonzentrale des Landes zu entlasten.
Aber ich sage Ihnen in aller Ernsthaftigkeit. Eine solch dreiste Vermischung zwischen Staatskanzlei und Parteizentrale, ja in Teilen sogar offener Missbrauch von Steuergeldern für Parteizwecke, sucht in Schleswig-Holstein seinesgleichen.
Warum machen wir jetzt einen letzten Anlauf, um Sie von Ihrem Irrweg abzubringen?
Ich habe lange nach Zitaten gesucht, wie ich Ihnen erklären kann, wie falsch Ihr Weg ist. Fündig geworden bin ich in der Plenardebatte hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 26. April 2012. Damals ging es um das Betreuungsgeld und die Abgeordnete Marret Bohn argumentierte wie folgt:
„Ein Manager, der 500.000 € im Jahr verdient und dessen Frau zu Hause bleibt, um das gemeinsame Kind zu versorgen, bekommt künftig 150 € mehr, eine Alleinerziehende, die Hartz IV bezieht, bekommt die 150 €, anschließend werden sie ihr vom Regelsatz abgezogen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!“
Jetzt haben Sie zahlreiche Managerinnen und Manager in Schleswig-Holstein angeschrieben, denen Sie künftig 100 Euro im Monat zusätzlich überweisen wollen, und haben aber gleichzeitig Alleinerziehende angeschrieben, die Hartz IV beziehen und denen Sie genau dieses Geld nicht auszahlen werden. Frau Bohn, ich frage Sie in aller Ernsthaftigkeit, was ist mit den damaligen Grundsätzen von Bündnis 90/Die Grünen in den letzten vier Jahren passiert, dass Sie heute das Gegenteil von dem tun, was Sie damals gesagt haben?!
Wir waren schon beim Betreuungsgeld skeptisch: Geld gehört in die Qualität.
Allerdings hat sich die Zeit auch weitergedreht und wir müssen feststellen, dass wir am Ende Ihrer Amtszeit mittlerweile so hohe Elternbeiträge in Schleswig-Holstein haben, dass in manchen Kommunen eine echte Wahlfreiheit gar nicht mehr gegeben ist.
Und deshalb geben wir mit unserem Gesetzentwurf heute die Antwort darauf, wie wir eben nicht Wahlgeschenke auf dem Rücken von Kommunen, Trägern und Erziehenden machen, sondern wie wir zugleich in die Qualität investieren, aber auch für geringere Elternbeiträge sorgen.
Wir wollen die Betriebskostenförderung von bisher 70 Millionen Euro um 45 Millionen Euro aufstocken. Damit beteiligt sich das Land an den Kosten im Ü3-Bereich endlich wieder mit 33 Prozent. Damit davon auch die Eltern etwas haben, deckeln wir zukünftig die Elternbeteiligung bei 33 Prozent.
Ich sage dazu sehr deutlich. Ich halte den FDP-Vorschlag, eine absolute Obergrenze für die Elternbeiträge festzulegen, für einen Schritt in die gleiche Richtung und ein absolut diskutabler Weg. Wir müssen das Dickicht auflösen und für eine klare, transparente Finanzierung sorgen.
Über diesen Gesetzentwurf hinaus wollen wir die Elternbeteiligung in den nächsten Jahren schrittweise um weitere 2 Prozent jährlich absenken.
Weil wir wissen, wie sehr Personalausfälle in den Kitas Eltern und Träger gleichermaßen belasten, werden wir auch hier einen Vertretungsfonds einrichten, damit unsere Kinder auch dann gut betreut werden können, wenn Erzieher wegen Krankheit einmal ausfallen.
Gleichzeitig, und das ist mir ein persönlich wichtiges Anliegen, werden wir dafür sorgen, dass kein Kind eine Tageseinrichtung ohne eine warme Mahlzeit verlässt. Aber diese Kosten werden wir nicht wie bisher dem Träger aufdrücken, sondern das ist eine Verantwortung, der sich das Land Schleswig-Holstein stellen muss.
Ich appelliere an die Abgeordneten, die wissen, dass sie einen unsozialen und falschen Weg eingeschlagen haben: Nutzen Sie die letzte Chance in die richtige Richtung abzubiegen und erwärmen Sie sich für unseren Gesetzentwurf.
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