Landeskrankenhausgesetz ist notwendig

09.02.2017
Pressemitteilung

Anlässlich des Besuchs des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe am 9. Februar 2017 in den Segeberger Kliniken hat der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Daniel Günther, seine Ideen zur Stärkung des Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein vorgestellt. Im Fokus steht dabei die dauerhafte Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum.

„Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren bietet als Gesundheitsstandort einmalige Voraussetzungen. Damit das auch so bleibt, müssen wir unser Gesundheitssystem weiterentwickeln, wirkungsvoll auf den demographischen Wandel reagieren und die Chancen der Digitalisierung nutzen. Eine Landesregierung muss dabei aktiv politische Führung übernehmen und nicht nur den Status Quo verwalten“, so Günther.

Die Landesregierung schreibe mit ihrem Krankenhausplan 2017 lediglich den aktuellen Zustand der Krankenhauslandschaft fest, biete aber keine Ideen für die Herausforderungen der Zukunft. Schon heute leisteten die 112 Klinikstandorte im Land auch einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten Versorgung, vor allem im ländlichen Raum. Keine Antworten habe die Landesregierung, wie ambulante und stationäre Versorgung sowie Geburtshilfe im ländlichen Raum dauerhaft erhalten bleiben solle.

„Als Land dürfen wir in der Gesundheitspolitik nicht immer nur nach Berlin schauen, sondern müssen selbst passgenaue Lösungen für unser Land entwickeln. Wir werden nach der Wahl nicht nur über den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein reden, sondern auch politische Führung übernehmen. Mit einem Landeskrankenhausgesetz werden wir die Koordinierung für eine wohnortnahe Versorgung im Land übernehmen. Dazu gehört auch ein landesweites Konzept für eine wohnortnahe Geburtshilfe und die Integration der Telemedizin in die Regelversorgung, die wir gemeinsam mit dem Bund vorantreiben werden“, so Günther.